RepDB — Enterprise-White-Label-Zusatz (e1.0)
Dieser Zusatz erweitert die RepDB Standard-Lizenz v1.2 um das Recht, den Datensatz und die Bildmaterialien in gebrandeten Kundenlösungen einzusetzen (White Label).
Geltung und Vorrang
Dieser Zusatz ist Bestandteil der Standard-Lizenz v1.2 für diejenige Bestellung, die auf ihn Bezug nimmt. Soweit dieser Zusatz von der Standard-Lizenz v1.2 abweicht, geht er für die von ihm ausdrücklich geregelten Gegenstände vor; insbesondere ersetzt er die dortige Beschränkung, nach der White-Label-Versionen, Kundenprojekte und Auslieferungen unter der Marke Dritter nicht abgedeckt sind. Im Übrigen bleibt die Standard-Lizenz v1.2 unverändert.
Dieser Zusatz wird zwischen den Parteien individuell vereinbart und geht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Parteien vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden auf diese Lizenz keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Lizenznehmer
Lizenznehmer ist die in der Bestellung benannte Person oder Gesellschaft. Der Lizenznehmer bleibt alleiniger Lizenznehmer und alleiniger Anbieter der Anwendungen gegenüber seinen Kunden. RepDB steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Kunden oder Endnutzern des Lizenznehmers.
Bereitstellung
Eine Bereitstellung ist eine eigenständig gebrandete Kundenlösung, also die Nutzung des Datensatzes in einer Lösung, die dem Endnutzer unter der Marke eines Dritten gegenübertritt.
- Alle Erscheinungsformen derselben Kundenmarke — iOS, Android, Web sowie die zugehörigen Trainer- und Verwaltungsoberflächen — gelten zusammen als eine Bereitstellung.
- Die Zahl der Endnutzer, Standorte und Betriebsstätten unter derselben Kundenmarke ist unbeschränkt und wirkt sich auf die Zahl der Bereitstellungen nicht aus.
- Maßgeblich ist allein die Marke, unter der die Lösung dem Endnutzer gegenübertritt — nicht die technische Architektur, nicht die Zahl der Codebasen und nicht, wer die Software betreibt.
Eigene Marke
Auslieferungen unter der eigenen Marke des Lizenznehmers verbrauchen keine Bereitstellung. Das gilt ausdrücklich auch für einen mandantenfähigen Dienst, den der Lizenznehmer unter seiner eigenen Marke betreibt, unabhängig von der Zahl seiner Kunden, sowie für die internen Trainer- und Verwaltungsoberflächen des Lizenznehmers.
Zahl der Plätze, Nachlizenzierung
Die Zahl der zulässigen gleichzeitig aktiven Bereitstellungen (Plätze) ergibt sich aus der Bestellung und aus später erworbenen zusätzlichen Plätzen. Weitere Plätze können jederzeit über den bereitgestellten Bestelllink erworben werden; der Platz wird mit Zahlungseingang wirksam. Eine gesonderte Zustimmung, Meldung oder Freigabe durch RepDB ist dafür nicht erforderlich. Erworbene Plätze verfallen nicht; eine Rückerstattung nicht genutzter Plätze erfolgt nicht.
Dauerhafte Einstellung und Wiederverwendung eines Platzes
Eine Bereitstellung gilt als dauerhaft eingestellt, wenn
- die Lösung nicht mehr angeboten und nicht mehr betrieben wird,
- ihr keine Daten aus dem Datensatz mehr bereitgestellt werden und
- die Rohdaten aus denjenigen Produktivsystemen entfernt wurden, die diese Kundenmarke bedient haben.
Bereits von Endnutzern installierte Kopien müssen nicht zurückgerufen werden.
Mit der dauerhaften Einstellung wird der Platz frei und kann ohne zahlenmäßige Begrenzung für eine neue Kundenmarke verwendet werden.
Keine Rechte der Kunden am Datensatz
Kunden und Endnutzer des Lizenznehmers erhalten keine Rechte an dem Datensatz. Sie erhalten ausschließlich das Recht, die jeweilige Anwendung bestimmungsgemäß zu nutzen.
Der Lizenznehmer liefert weder Rohdateien, Datenbankauszüge, Bildordner noch Quellcode einschließlich der Daten an Kunden oder sonstige Dritte aus. Eine Hinterlegung des Datensatzes bei Dritten (Escrow) sowie Massenabruf- oder Export-Schnittstellen sind ausgeschlossen. Das Verbot der Massenbereitstellung aus der Standard-Lizenz v1.2 bleibt unberührt; die Auslieferung einzelner Bilder und Datensätze im bestimmungsgemäßen Betrieb der Anwendung bleibt zulässig.
Wird eine Anwendung an einen Kunden übertragen, geht die Lizenz nicht mit über. Der Erwerber benötigt eine eigene Lizenz oder die schriftliche Zustimmung von RepDB.
Verantwortlichkeit des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Kunden sicher, dass die Beschränkungen dieser Lizenz in seinen Bereitstellungen eingehalten werden, und steht für deren Einhaltung ein.
Der Lizenznehmer gibt gegenüber seinen Kunden keine Zusicherungen im Namen von RepDB ab und begründet keine Verpflichtungen zu Lasten von RepDB.
Support
RepDB leistet Unterstützung ausschließlich gegenüber dem Lizenznehmer. Gegenüber dessen Kunden und Endnutzern bestehen keine Support-, Verfügbarkeits- oder Reaktionszeitverpflichtungen.
Auskunft
Auf begründete schriftliche Anfrage, höchstens einmal in zwölf Monaten, teilt der Lizenznehmer die derzeit aktiven Kundenmarken nebst öffentlicher URL bzw. Store-Eintrag mit. Eine weitergehende Prüfung oder laufende Meldepflicht besteht nicht.
Überschreitung der Platzzahl
Überschreitet die Zahl gleichzeitig aktiver Bereitstellungen die Zahl der erworbenen Plätze, so erwirbt der Lizenznehmer innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung die fehlenden Plätze zum dann geltenden Satz oder stellt die überzähligen Bereitstellungen dauerhaft ein. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Übertragbarkeit
Plätze sind nicht einzeln übertragbar, nicht weiterveräußerbar und nicht unterlizenzierbar. Im Übrigen gelten die Regelungen der Standard-Lizenz v1.2 zur Übertragung und zum Kontrollwechsel.
Aktualisierungen
Die Nutzung der erworbenen Inhaltsversion ist zeitlich unbefristet und ohne Gebühren pro Endnutzer. Das Enterprise-Paket umfasst den vollständigen Inhalt des Standard-Pakets. RepDB kann das Bundle von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren; eine bestimmte Häufigkeit oder ein bestimmter Umfang künftiger Aktualisierungen wird jedoch nicht zugesagt. Über den Bestelllink steht jeweils die aktuell von RepDB bereitgestellte Version des erworbenen Bundles zur Verfügung. Gesondert angebotene neue Editionen oder Produktlinien sind nicht erfasst, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Datenschutz
Der Datensatz enthält keine personenbezogenen Daten. RepDB verarbeitet im Rahmen dieser Lizenz keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Lizenznehmers; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist hierfür nicht erforderlich.
Geschuldete Beschaffenheit
Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung öffentlich dokumentierten Umfang des Standard-Pakets — Übungsliste, Bild- und Datenformate, Sprachen sowie Umfang der Übersetzungen. Eine darüber hinausgehende Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet.
Zusätzliche Übungen, andere Bildformate oder sonstige Anpassungen sind nicht Gegenstand dieser Lizenz und können gesondert beauftragt werden.
Gewährleistung und Haftung
Es gilt der Abschnitt „Gewährleistung & Haftung” der Standard-Lizenz v1.2. Ergänzend ist die Haftung von RepDB auf die für die jeweilige Bestellung gezahlten Entgelte begrenzt. Unberührt bleiben die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie jede weitere gesetzlich nicht abdingbare Haftung.
Die Übungsinhalte sind informativ und stellen keine medizinische Beratung dar. Die Ausführung der Übungen erfolgt auf eigene Gefahr der Endnutzer.
Laufzeit und Beendigung
Es gilt der Abschnitt „Laufzeit und Beendigung” der Standard-Lizenz v1.2. Endet die Lizenz aus anderen Gründen als vorsätzlicher Weitergabe oder Unterlizenzierung der Rohdaten, hat der Lizenznehmer für laufende Bereitstellungen 90 Tage Zeit, den Betrieb geordnet einzustellen.
Rechtswahl und Sprachfassung
Es gilt deutsches Recht.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Zusatzes. Eine englische Fassung dient ausschließlich der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
Lizenzgeber
RepDB, betrieben von Sergei Argutin, Regener Str. 51, 10318 Berlin, Deutschland. Fragen zur Lizenz: support@repdb.co
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